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Aktienrechtliche Klagen

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Abgrenzung der Klagearten

Rechtsgebiet:
Aktienrechtliche Klagen
Stichworte:
Aktienrechtliche Klagen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Feststellungsklage

=   Klageart für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (nur subsidiäre Zulassung, wenn Leistungs- oder Gestaltungsklage nicht möglich)

Leistungsklage

=   Klageart für die Geltendmachung eines Leistungs-, Duldungs- oder Unterlassungsanspruchs gegenüber dem Beklagten; der Vollzug, d.h. die Leistung ist nicht Klagegegenstand (erfordert bei einer Sachleistungspflicht eine separate Klage oder bei Geldforderungen die betreibungs- bzw. konkursrechtliche Vollstreckung)

Gestaltungsklage

=   rechtsgestaltende Klageart (unmittelbare Änderung der Rechtslage durch Urteil).

Weiterführende Informationen

» Zivilprozess in der Schweiz

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